Formular 16.2.2 - Tierhaltungsanlagen / Biogasanlagen: Privilegierung nach BauGB (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004723• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Hinweis zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB:
Für Neuerrichtungen, bauliche Änderungen oder Erweiterung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsrelevanten Tierhaltungsanlagen, die gemäß § 201 BauGB (Begriff der Landwirtschaft) nicht genügend Futterflächen auweisen (sog. "gewerbliche" Anlagen, d.h. wenn nicht mehr als 50% des notwendigen Futters auf den vorhandenen Landwirtschaftlichen Nutzflächen erzeugt werden kann), ist immer ein vorhabensbezogener Bebauungsplan erforderlich (incl. strategischer Umweltprüfung gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 UVPG i.V. mit Nr. 1.8 der Anlage 5 zum UVPG), wenn nicht schon ein entsprechender Bebauungsplan vorhanden ist.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24