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Formular 16.2.2 - Tierhaltungsanlagen / Biogasanlagen: Privilegierung nach BauGB (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004723 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tierhaltungsanlagen / Biogasanlagen: Privilegierung nach BauGB

Hilfetext

Hinweis zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB: Für Neuerrichtungen, bauliche Änderungen oder Erweiterung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsrelevanten Tierhaltungsanlagen, die gemäß § 201 BauGB (Begriff der Landwirtschaft) nicht genügend Futterflächen auweisen (sog. "gewerbliche" Anlagen, d.h. wenn nicht mehr als 50% des notwendigen Futters auf den vorhandenen Landwirtschaftlichen Nutzflächen erzeugt werden kann), ist immer ein vorhabensbezogener Bebauungsplan erforderlich (incl. strategischer Umweltprüfung gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 UVPG i.V. mit Nr. 1.8 der Anlage 5 zum UVPG), wenn nicht schon ein entsprechender Bebauungsplan vorhanden ist.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24