Strahlenschutzbevollmächtigte/r (Teleradiologie)
G17005238• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nach § 167 Absatz 1 Nr. 2 , Auslegung Familienname nach BMU im Fachausschuss Strahlenschutz: mit dem Begriff „Familienname“ ist rechtlich auch ein abweichender Geburtsname inkludiert; Angabe des Geburtsnamen wenn vorhanden;
Handlungsgrundlage
- §19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG; §12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Schema mit altem und neuen Antrag kombiniert