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Bedürfnisnachweis der Ärztekammer (Teleradiologie)

G17005681 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG; §12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Dieser Nachweis wird von der Ärztekammer auf Antrag erteilt.

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Schema mit altem und neuen Antrag kombiniert