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Nachweise

G17006016 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG); § 31 (4) Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 24. Januar 2020; § 31 (5) Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 24. Januar 2020;

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden