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Strahlenschutzbeauftragter

G17006445 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nach § 167 Absatz 1 Nr. 2 , Auslegung Familienname nach BMU im Fachausschuss Strahlenschutz: mit dem Begriff „Familienname“ ist rechtlich auch ein abweichender Geburtsname inkludiert; Angabe des Geburtsnamen wenn vorhanden;

Handlungsgrundlage


  • nach § 70 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personenangaben - Strahlenschutzbeauftragter

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24