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gemeinnützige Sammlung

G17006485 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei gemeinnützigen Sammlungen, Angaben ergänzen und Nachweis der Gemeinnützigkeit beifügen, z.B. Freistellungsbescheid vom Finanzamt.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Gemeinnützigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-23