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Notwendige organisatorische Maßnahmen

G17006896 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO); Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz);§ 74 (2) Nr. 4 LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung);§ 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Notwendige organisatorische Maßnahmen

Hilfetext

Wählen Sie aus, welche Maßnahmen während der Veranstaltung ergriffen werden. Diese Flächen sind ebenfalls in der Anlage Lageplan zu kennzeichnen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Anlage Lageplan

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen an Datenfeldern