Ort der Luftfahrtveranstaltung
G17006968• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz);§ 74 (2) Nr. 4 LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung);§ 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Eine Angabe eines Postfachs ist nicht möglich.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden