Anzeigender - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
G60000168• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
BOB
Inhalt
Definition
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
Handlungsgrundlage
- urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:anzeigender Version 1.1
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Enthält Änderungen des Kerndatenmodells durch Version 1.1 von XUnternehmen und weitere kleinere Änderungen.