Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes ist beschlossen. Nachdem das Gesetz im März 2024 zunächst nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erhielt, konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung von Bund und Ländern erzielt werden.
In Bezug auf FIM ist besonders die Neufassung des § 3 EGovG (E-Government-Gesetz) von Bedeutung. Im neuen Absatz 3 wird im Satz 2 der Begriff der Leistungsinformationen präzisiert:
(3) Die obersten Bundesbehörden…
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