Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung (OZG)
S05000001198• Version 3.3.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte.
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika Schlüssel: 99050091001000 Originalwerte der XDF2-Datei: ID: S05001198 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
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