Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung (OZG)
S05000001205• Version 3.3.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 34h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika Schlüssel: 99050109001000 Originalwerte der XDF2-Datei: ID: S05001205 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
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