Versicherungsvermittler Erlaubnis Erteilung (OZG)
S05000001212• Version 3.3.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Erteilung. Beantragung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als gewerbsmäßiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler). Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnis wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögens-verhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie, Sachkunde. Erlaubnis bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handlungsgrundlage
- § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa-Schlüssel: 99050035001000 Originalwerte der XDF2-Datei: ID: S05001212 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
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