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Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung (OZG)

S05000001216 Version 3.4.0 XDatenfelder 3.0.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Erlaubnis als Versicherungsvermittler Befreiung. Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht (vormals: Erlaubnisbefreiung) für Versicherungsvermittler. Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen. Das Risiko, das produktakzessorische Versicherungsvermittler versichern, muss sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben. Antragsteller auf Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler können natürliche oder juristische Personen sein. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Ausnahme von der Erlaubnispflicht bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK).

Handlungsgrundlage


  • § 34d Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO) § 34d Abs. 8 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsvermittungsverordnung (VersVermV) Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Leika Schlüssel: 99050035010000 Originalwerte der XDF2-Datei: ID: S05001216 Status: aktiv

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Die Gruppe "G05011204V1.1" verliert in der Gruppe "Vertretung" ihren Pflichtfeldstatus.