Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Weiterbildungsscheck

S05000002 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Mit dem Bildungscheck NRW finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln, bezuschusst das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Weiterbildungsscheck

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden