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Antrag auf Ausgabe / Informationserteilung Feinstaubplakette

S05000022 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Erstantrag / Folgeantrag zur Beantragung einer Feinstaubplakette auf Basis der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Einfahrt in eine Umweltzone wird für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette benötigt. Es gibt je nach Schadstoffklasse unterschiedlich farbige Feinstaubplaketten: rot, gelb und grün. Auch Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone eine Feinstaubplakette beantragen. Ausnahmen von den Regelungen zur Feinstaubplakette sind definiert.

Handlungsgrundlage


  • §§ 40, 44, 45, 46, 46a, 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV); §§ 41, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Anlage 2 Nr. 46 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausgabe / Informationserteilung Feinstaubplakette

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Feinstaubplakette Informationserteilung (99108007013000) und Feinstaubplakette Ausgabe (99108007040000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden