Antrag auf Ausgabe / Informationserteilung Feinstaubplakette
S05000022• Version 1.2•
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Inhalt
Definition
Erstantrag / Folgeantrag zur Beantragung einer Feinstaubplakette auf Basis der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Einfahrt in eine Umweltzone wird für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette benötigt. Es gibt je nach Schadstoffklasse unterschiedlich farbige Feinstaubplaketten: rot, gelb und grün. Auch Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone eine Feinstaubplakette beantragen. Ausnahmen von den Regelungen zur Feinstaubplakette sind definiert.
Handlungsgrundlage
- §§ 40, 44, 45, 46, 46a, 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV); §§ 41, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Anlage 2 Nr. 46 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Feinstaubplakette Informationserteilung (99108007013000) und Feinstaubplakette Ausgabe (99108007040000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
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