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Anmeldung erlaubnispflichtiger / anzeigepflichtiger Hund

S05000032 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Wenn ein gefährlicher Hund oder ein besonders großer Hund (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) gehalten werden soll, werden für die Anmeldung und die ordnungsbehördliche Erlaubnis eine Vielzahl von Nachweisen benötigt. Dazu gehört der Sachkundenachweis, das Führungszeugnis, der Haftpflichtversicherungsnachweis, der Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung, der Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung, der Nachweis der Volljährigkeit und der Nachweis einer artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung. Der Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW ist von der Halterin oder dem Halter eines Hundes gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gefährliche Hunde nach LHundGNRW

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Für die Haltung eines gefährlichen Hundes nach § 3 LHundG NRW vom 18.12.2002 oder eines Hundes bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW werden zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis nach § 4 LHundG NRW Ordnungsamtes benötigt. Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW vom 18.12.2002. Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt). § 2 des DVO LHundG NRW vom 19.12.2003 regelt den genauen Ablauf der Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anmeldung erlaubnispflichtiger / anzeigepflichtiger Hund

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (99111009104001) & Hundehaltung Anmeldung anzeigepflichtiger Hund (99111009104002) & Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers (99110009029002).

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden