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Grundstücksteilung Genehmigung

S05000087 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 7 Landesbauordnung 2018 (Teilung von Grundstücken)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Grundstücksteilung Genehmigung § 7 BauO NRW 2018

Hilfetext

Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Technische Beschreibung


99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden