Grundstücksteilung Genehmigung
S05000087• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Landesbauordnung 2018 (Teilung von Grundstücken)
Formularangaben
Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.
Technische Beschreibung
99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden