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Erlaubnis eines Gaststättengewerbes

S05000097 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §2 GastG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis eines Gaststättengewerbes

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wenn Sie in Ihrem Betrieb gewerblich alkoholische Getränke zum Verzehr and Ort und Stelle ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Der Ausschank von alkoholfreien Getränken, unentgeltlicher Kostproben sowie der Betrieb von Kantinen sind erlaubnisfrei. Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt. Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb zeitlich befristet oder zu einem bestimmten Anlass betreiben möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf Gestattung“ stellen. Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden