Erlaubnis eines Gaststättengewerbes
S05000097• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §2 GastG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb gewerblich alkoholische Getränke zum Verzehr and Ort und Stelle ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Der Ausschank von alkoholfreien Getränken, unentgeltlicher Kostproben sowie der Betrieb von Kantinen sind erlaubnisfrei. Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt. Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb zeitlich befristet oder zu einem bestimmten Anlass betreiben möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf Gestattung“ stellen. Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden