Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige eines Prostitutionsgewerbes nach §§ 20, 21 ProstSchG

S05000111 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 20, 21 ProstSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige eines Prostitutionsgewerbes

Hilfetext

Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dies müssen sie der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen. Sie benötigen dafür u.a. ein Veranstaltungskonzept. Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen? Dies müssen sie der am Ort der Aufstellung zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufstellung anzeigen.

Technische Beschreibung


Prostitutionstätigkeit Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung (99050122169001) Prostitutionstätigkeit Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs (99050122169002) Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dies müssen sie der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen. Sie benötigen dafür u.a. ein Veranstaltungskonzept. Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen? Dies müssen sie der am Ort der Aufstellung zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufstellung anzeigen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Aktualisierung G05000987