Pfandleihgewerbe Erlaubnis und Anzeige Beginn
S05000130• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Pfandleihgewerbe Erlaubnis und Anzeige Beginn Gewerbebetrieb
Handlungsgrundlage
- § 34 Abs. 1 GewO
Formularangaben
Erlaubnis als Pfandleihgewerbe (Pfandleiher:in, Pfandvermittler:in) § 34 Abs. 1 GewO und Anzeige des Beginns des Gewerbebetriebs gemäß § 2 Pfandleiherverordnung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden