Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag zur Aufnahme in die Denkmalliste NRW

S05000197 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Denkmäler werden durch konstitutive Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 DSchG NRW). Die Eintragung erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband (genauer genommen: mit dem Denkmalpflegeamt). Die Denkmalliste enthält Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags in die Denkmalliste sowie die Denkmallistennummer.

Handlungsgrundlage


  • § 3 DSchG NRW

Gültig ab

17.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag zur Aufnahme in die Denkmalliste NRW

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Dieses OZG-Referenzdatenschema bezieht sich auf folgende LeiKa-Leistungen: - 99033004037000 (Denkmaleigenschaft Feststellung) - 99033003034000 (Angaben zum Denkmal Aufnahme)

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


kleinere methodische Anpassungen