Gewerbe Abmeldung (FIM)
S05000366• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99050012070000 "Gewerbe Abmeldung"
Handlungsgrundlage
- §§ 14, 55c GewO, § 1 GewAnzV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb aufgegeben wird.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden