Gewerbe Ummeldung (FIM)
S05000367• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99050012071000 "Gewerbe Ummeldung"
Handlungsgrundlage
- §§ 14, 55c GewO, § 1 GewAnzV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden