Schulpflicht Befreiung / Ruhen der Schulpflicht
S05000470• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 38 (3) Schulgesetz NRW;§ 38 (4) Schulgesetz NRW;§ 40 (2) Schulgesetz NRW
Formularangaben
Antrag auf die Befreiung vom Schulbesuch vor oder nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs beantragen oder auf das Ruhens der Schulpflicht für Kinder und Jugendlichen, die selbst nach Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten die Schule nicht besuchen können
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema für die Leistungen 99088006010000 "Schulpflicht Befreiung" und "Ruhen der Schulpflicht
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden