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Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen (OZG)

S05000568 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die von der Jägerin oder dem Jäger nach Erlegen und fachgerechter Untersuchung des Wildkörpers bei auffälligen Befunden und bei trichinengefährdeten Tierarten ausgefüllt werden müssen. Für die Rückverfolgbarkeit des Wildstückes muss eine amtliche Wildmarke angebracht werden. Im Wildursprungsschein wird die Nummer der Wildmarke vermerkt.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 4; Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates; Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission; DVO (EU) Nr. 636/2014

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur LeiKa-Leistung: 77000000000030 Wildursprungsscheine und Wildmarke beantragen

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt