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Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung (OZG)

S05000796 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99140002108000 "Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung"

Handlungsgrundlage


  • § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach der Landesbauordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden