Antrag auf Einbürgerung (OZG-Referenzdatenschema)
S05000872• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 8 bis 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); §§12 bis 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); Art. 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit (StaatenlMindÜbkAG); § 21 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAusIG); Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht NRW vom 20.11.2015;
Formularangaben
Im Folgenden können Sie einen Online-Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Gebühr hierfür beträgt 255€ für Erwachsene und 51€ für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, wenn diese zusammen mit Ihnen eingebürgert werden, ansonsten ebenfalls 255€. Die Kosten werden als Vorschuss erhoben. Einige Nachweise sind für alle Bewerber verpflichtend einzureichen, andere sind optional und von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Die folgende Seite bietet Ihnen eine erste Orientierung der benötigten Unterlagen.
Folgender Nachweis ist verpflichtend mit Stellung des Antrags einzureichen:
- Kopie gültiger Pass/Reiseausweis (bei Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder Schweiz genügt auch: Identitätskarte/Personalausweis)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Neue Abfrage Menschenverachtende Tat; Angaben zur betroffenen Person leicht geändert (Auslandsanschrit & Kommunikation raus)