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Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers (OZG)

S05000881 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Sie sind Pfandleiher*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihrer Anzeigepflicht nach § 2 PfandlV nachkommen. - Anzeige bei Beginn des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers - Bei Beginn der Tätigkeit hat Pfandleiher*in anzuzeigen, welche Räume für den Gewerbebetrieb benutzt werden; ferner jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume; Anzeige erfolgt bei Vorlage der benötigten Unterlagen

Handlungsgrundlage


  • § 2 PfandlV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige genutzter Gewerberäume

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 77000000008063 "Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden