Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige der Tätigkeit als Hebamme (OZG)

S05000951 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Hebammen, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgebende, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen. Diese Zulassung kann hiermit beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1a; Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 6 (2); Berufsordnung für Hebammen HebBO NRW § 8

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Tätigkeit als Hebamme

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050193261000 "Anzeige der Tätigkeit als Hebamme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden