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Tierschutzbeauftragter Stellungnahme zu einem Versuchsvorhaben (OZG)

S05001084 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wenn ein Tierversuch durchführt werden soll, ist bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen. Tierversuche sind Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Handlungsgrundlage


  • § 7a, 8, 8a, 9 TierSchG; § 5, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 31, 32, 33, 36, 37 TierSchVersV; Artikel 15 RL 2010/63/EU; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tierschutzbeauftragter Stellungnahme zu einem Versuchsvorhaben

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 77000000008891 "Tierschutzbeauftragter Stellungnahme zu einem Versuchsvorhaben - Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden