RDS_AA_FzMedPro_Antrag auf Austellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte
S06000184• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Hersteller von Medizinprodukten mit Sitz in Deutschland, die Medizinprodukte ausführen möchten, können einen Antrag für ein Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 10 Medizinprodukt-Durchführungsgesetz (MPDG) stellen, welches im Sprachgebrauch als Freiverkaufszertifikat bezeichnet wird. Das Zertifikat bescheinigt, dass ein Medizinprodukt innerhalb der EU verkehrsfähig ist.
Handlungsgrundlage
- § 10 Medizinprodukt-Durchführungsgesetz (MPDG) § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Für Meilenstein 1