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RDS_AA_FzMedPro_Antrag auf Austellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte

S06000184 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Hersteller von Medizinprodukten mit Sitz in Deutschland, die Medizinprodukte ausführen möchten, können einen Antrag für ein Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 10 Medizinprodukt-Durchführungsgesetz (MPDG) stellen, welches im Sprachgebrauch als Freiverkaufszertifikat bezeichnet wird. Das Zertifikat bescheinigt, dass ein Medizinprodukt innerhalb der EU verkehrsfähig ist.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Medizinprodukt-Durchführungsgesetz (MPDG) § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Austellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Für Meilenstein 1