SD_Anzeige der Kenntnis von Kampfmitteln
S13000098• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 Absatz 1 Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Version vor meth. QS