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Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz

S13000150 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage von Bauzeichnungen und Grundrissen ausgestellt, die die Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten nachweisen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch und die rechtliche Trennung der Wohneinheiten.

Handlungsgrundlage


  • § 7 (4) S. 1 Nr. 2, § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 WEG; AVA

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Methodische Freigabe