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Statuswechsel Wohnsitz Anzeige

S13000234 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Bei jeder An- oder Abmeldung einer Wohnung ist der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland vorhanden sind und welche davon als Haupt- bzw. Nebenwohnung genutzt wird. Jede Änderung des Hauptwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.

Handlungsgrundlage


  • § 21 (4) BMG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zum Statuswechsel des Wohnsitzes

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Methodische Freigabe