Antrag Anordnung eines freiwilligen Landtausches nach FlurbG
S13000293• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Ein freiwilliger Landtausch kann ländliche Grundstücke schnell und einfach neu ordnen. Ein Antrag hierfür kann bei der Flurbereinigungsbehörde gestellt werden.
Handlungsgrundlage
- § 103a FlurbG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe