Referenz: Antrag Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht
S17000187• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen in private Abwasseranlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit freistellen, wenn durch vertragliche Regelungen zwischen dem Betreiber der privaten Abwasseranlage und dem Einleiter die Einhaltung der Anforderungen sichergestellt ist.
Handlungsgrundlage
- § 59 WHG v. 02.06.2021; §§ 3, 12-14 VwVfG v. 25.06.2021; Referenzdatenschema
Formularangaben
Antrag auf Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Technische Beschreibung
Referenzdatenschema ohne Landesspezifika
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Gruppe Beteiligte aktualisiert