FIM-SDS Fischereiabgabe Zahlung
S17000192• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 2,9 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes SH (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021
Formularangaben
Fischereiabgabe Zahlung Regel: Wenn die Auswahl des/der Jahr bzw. Jahre für das/die Fischereiabgabe entrichtet werden soll ist max. 5 Jahre - aktuelles Jahr und vier Jahre im Voraus möglich. Eine Auswahl einzelner Jahre ist ebenfalls möglich. Die Codeliste C17001054 Fischereiabgabe Jahr/e muss dementsprechend fortgeführt werden nach Ablauf eines Kalenderjahres. Die Auswahl des/der Jahr/e definiert F17010393 Auswahl des Abgabejahres die anfallenden Gebühr der Fischereiabgabe.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-19