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FIM-SDS Fischereiabgabe Zahlung

S17000192 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 2,9 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes SH (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021

Gültig ab

01.06.2018

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fischereiabgabe Zahlung Regel: Wenn die Auswahl des/der Jahr bzw. Jahre für das/die Fischereiabgabe entrichtet werden soll ist max. 5 Jahre - aktuelles Jahr und vier Jahre im Voraus möglich. Eine Auswahl einzelner Jahre ist ebenfalls möglich. Die Codeliste C17001054 Fischereiabgabe Jahr/e muss dementsprechend fortgeführt werden nach Ablauf eines Kalenderjahres. Die Auswahl des/der Jahr/e definiert F17010393 Auswahl des Abgabejahres die anfallenden Gebühr der Fischereiabgabe.

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-19