SDS - Information der Behörde über die Ergebnisse der Emissionsüberwachung von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie §31 BImSchG
S17000352• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Darstellung der Inhalte des Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) - § 31 Auskunftspflichten des Betreibers
Handlungsgrundlage
- §31 BImSchG
Formularangaben
Information der Behörde über die Ergebnisse der Emissionsüberwachung von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie §31 BImSchG
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden