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FIM-SDS_Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

S17000402 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 5 Abs. 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-19