FIM-SDS_Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
S17000402• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 5 Abs. 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021
Formularangaben
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-19