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FIM-SDS_Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

S17000506 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 18 Absatz 1 GefStoffV (Gültig ab 21.07.2021), §19 Absatz 1 BetrSichV (Gültig ab 27.07.2021)

Gültig ab

21.07.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Hilfetext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist.

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-24