OZG-RDS_Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung
S17000608• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in Schonzeiten, und/-oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Wenn Sie in Schonzeiten, und/-oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-04-21