Heilkunde Erlaubnis Physiotherapie
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.
D05000607 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Heilkunde Erlaubnis Psychotherapie
Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 HeilprG und kann von Ärzten*innen und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.
Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker*in oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker*in (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.
D05000634 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Heimarbeitsanzeige
Das Gesetz verlangt von den auftraggebenden Gewerbetreibenden zwei Maßnahmen zur Meldung an die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle (i.d.R. Gewerbeaufsichtsamt):
1. die Pflicht zur Mitteilung, wer erstmals Personen in Heimarbeit beschäftigen will;
2. die halbjährige Übersendung von Listen der in Heimarbeit beschäftigten Personen einschließlich der Gleichgestellten sowie der Personen, die Heimarbeit weitergeben (sog. Zwischenmeister).
D06000117 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Heiratsurkunde
Internationale Heiratsurkunde als amtlich beglaubigte Kopie oder Original oder amtlich beglaubigte Kopie der von der deutschen Auslandsvertretung legalisierten oder durch die zuständige Behörde mit Apostille versehenen Heiratsurkunde in Originalsprache und in deutscher Übersetzung jeweils als einfache Kopie
D00000522 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Heizölanlage Anzeige
Wer eine prüfpflichtige Anlage errichten, wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen will, die die Gefährdungsstufe ändern, muss dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss Informationen zum Betreiber, Standort, Anlage, wassergefährdenden Stoffen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen enthalten. Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestehen für Anlagen, die einer Eignungsfeststellung oder einem anderen Zulassungsverfahren unterliegen, welches die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Nach einem Betreiberwechsel muss dieser ebenfalls unverzüglich angezeigt werden, außer bei Heizölverbraucheranlagen.
D16000171 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.09.2024
Entwurf
HessenDANTE Nutzerdaten
Vereinfachtes RDS als Schnittstellenbeschreibung (XSD). Enthält Daten zur Nutzerkonto-Anmeldung, antragstellenden Person und ggf. zur Vertretung/Bevollmächtigung.
D06000243 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)
Reicht das Einkommen oder Vermögen von Personen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Darunter Zuschüsse zu Versicherung und besondere Wohnform.
D05000234 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
bracht werden. Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden.
Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt.
D05000376 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Hinweis Zweck Übermittlungsbefugnis Ärztliche Untersuchung
Zu Beginn der Untersuchung ist der Beamte auf deren Zweck und die Übermittlungsbefugnis an die Behörde hinzuweisen.
D13000344 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Hund Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
Dieser Dokumentensteckbrief umfasst unter anderem die folgende LeiKa: Hundehaltung Anmeldung (99110009104000)
D16000332 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Hunde- und Katzenausstellung Anzeige
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie bestimmte Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen. Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen.
D17000638 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
HVBG Flurstück Bildung durch Teilung
Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks abtrennen möchten, bedarf es in den meisten Fällen im Vorfeld einer Zerlegung des Flurstücks im Liegenschaftskataster. Dies wird im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens durchgeführt, welches auch als Zerlegungs- oder Teilungsvermessung bezeichnet werden kann. Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses wird die Teilung anschließend im Grundbuch durchgeführt.
D06000160 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
HVBG Flurstück Bildung durch Verschmelzung
Durch die Vereinigung im Grundbuch können bisher selbstständige Grundstücke als ein einheitliches Grundstück unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis im Grundbuch zusammengefasst werden. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, welche im Liegenschaftskataster dann zu einem Flurstück verschmolzen werden können.
Unter der Verschmelzung von Flurstücken wird der katastertechnische Zusammenschluss von benachbarten Flurstücken zu einem neuen selbstständigen Flurstück mit einer neuen katastermäßigen Flurstücksbezeichnung verstanden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer und eine neue Gesamtfläche.
D06000158 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
HVBG Grundstücksvermessung
Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so festgestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (abgemarkt) werden.
D06000162 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
Identitätsbescheinigung Flurstücke Identitätsbescheinigung Flurstücke Ausstellung
Im Laufe der Zeit können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb und so weiter und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben. Hierdurch lassen sich zum Beispiel im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dar, welche Veränderungen vorgenommen worden sind und bescheinigt damit die ursprünglichen Rechte.
D16000295 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Identitätsnachweis
Identitätsnachweis: Um die Approbation auf Grund einer außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesärzteordnung abgeschlossenen Ausbildung für die Ausübung des ärztlichen Berufs zu beantragen, ist ein Identitätsnachweis notwendig.
D00000158 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Identitätsnachweise
Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird ein Identitätsnachweis des Ausländers benötigt (Personalausweis, Reisepass, etc.).
D00000546 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Immunitätsnachweis gegen COVID-19
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 führt in § 20a Absatz 1 Satz 1
lit. 1 h) IfSG eine Corona-Impfpflicht für u. a. Ärzte*, MFA und andere Arbeitnehmende in der
Arztpraxis ein. Nach der im Dezember 2021 verabschiedeten Neuregelung des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt die Impfpflicht ab dem 15. März 2022. Neben der neu
gesetzlich verankerten Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegebereich regelt
das Gesetz für die vorgenannten Mitarbeitenden die Pflicht, bis zum Ablauf des 15. März 2022
einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund
einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden
können, gegenüber der Leitung der Arztpraxis vorzulegen.
D16000049 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Inbetriebnahme Anzeige
Personen oder Firmen, die eine Tankstelle betreibt möchten, muss diese vor der Eröffnung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
D16000069 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Inbetriebnahme Anzeige 44.BImSchV
D17000367 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf