Lichtbild
Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Im Übrigen muss das Lichtbild den Anforderungen der Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.
D00000222 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Liegenschaftsvermessung Thüringen Kontaktaufnahme
D16000333 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Luftrechtliche Genehmigung für Luftfahrthindernisse nach LuftVG
Antrag auf luftverkehrsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen (Bauvorhaben, Kräne/Bauhilfsmittel)
D06000202 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Mandat SEPA-Basislastschriftverfahren Schulhort
D16000019 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Mängelmelder
Die Stadtverwaltung Schmölln ist bestrebt Mängel - wie z. B. Vermüllung, Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum, zugewachsene Gehwege, wilde Plakatierung, zerstörte/beschädigte Straßenschilder u. ä. - schellstmöglich zu beseitigen.
Hierbei sind wir für die Hinweise der Schmöllner Bürgerinnen und Bürger dankbar. Sollten Ihnen bestimmte Missstände bekannt sein, melden Sie uns diese einfach über folgendes Online-Formular und fügen wenn möglich ein Bild bei.
Wenn Sie die Möglichkeit einer Rückantwort wünschen, nutzen Sie bitte die Registrierung über das Service-Konto.
D16000051 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Maßnahmenbescheid Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Produktsicherheitsgesetz Anordnung
Bei einer Anordnung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wird ein Maßnahmenbescheid versendet.
D16000138 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Meldeaufforderung (SGB)
Während der Zeit, für die eine Person arbeitsuchend gemeldet ist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, ist diese verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich zu melden und ggf. zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls die Agentur für Arbeit dazu auffordert.
D00000251 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Meldebestätigung
Die meldepflichtige Person erhält unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die An- oder Abmeldung des Wohnsitzes.
D13000126 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Meldebestätigung / Meldebescheinigung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 (1), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Dies können z.B. frühere Anschrift(en), Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit der antragstellenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung) sein.
D00000339 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Melderegisterauskunft
Jeder kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Es gibt die einfache Melderegisterauskunft oder die erweiterte Melderegisterauskunft.
Einfache Melderegisterauskunft: Wenn eine Person oder eine private Stelle zu einer anderen Person Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nach § 44 (1) oder § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen: Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Erweiterte Melderegisterauskunft: Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft zu einer Person erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält: Tag und Ort der Geburt, bei Geburt im Ausland auch den Staat, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, Familienname und Vornamen sowie Anschrift der gesetzlichen Vertreter, Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag und -ort.
Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
D00000338 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Meldung der oenologischen Verfahren
Meldung der oenologischen Verfahren
D17000507 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
D17000563 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäscherecht haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geeignete Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen können Sie im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen auch an einen Dritten übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.
D05000086 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor
Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geeignete Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen können Sie im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen auch an einen Dritten übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.
D05000939 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, die Risikoanalyse zu dokumentieren, befreien.
D05000678 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor zu bestellen
Als Finanzunternehmen und als Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen sind Sie verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten, sowie einen Stellvertreter zu bestellen. Güterhändler, die mit hochwertigen Gütern handeln, können in einigen Bundesländern durch Allgemeinverfügung verpflichtet sein, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne einen Geldwäschebeauftragten, alle im GwG genannten Verpflichtungen eingehalten werden.
D05000941 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen
Als Finanzunternehmen sind Sie verpflichtet, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, alle im Geldwäschegesetz genannten Verpflichtungen eingehalten werden.
D05000676 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Meldung Durchführung Kinderuntersuchungen
Ärzte sowie Krankenhäuser, die eine Kinderuntersuchung durchgeführt haben, sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Durchführung der Kinderuntersuchung zu melden.
D13000359 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Meldung eines Bewerbers für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
Der Antrag dient dazu, einen Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A), LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde zu melden.
D06000233 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Meldung nach Infektionsschutzgesetz
D16000054 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf