Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
Die Rentenberatung ist ein Bereich der Rechtsdienstleistungen. Wenn Sie Rentenberatung ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Sie müssen persönlich geeignet und zuverlässig sein. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall ist abzuschließen. Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Rechtsgebiete beschränkt werden. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs
erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
D05000571 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Reisegewerbe Erlaubnis
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
D05000836 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Reisegewerbe Verlängerung
Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.
D05000765 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Reisepass
-
D00000033 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Rezertifizierung von AusbilderInnen für die Schulung von Personen nach Nr. 11.2 der DVO (EU) 2015/1998 Abnahme
Abnahme einer Rezertifizierung von AusbilderInnen für die Schulung von Personen
D17000289 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.06.2024
methodisch freigegeben
Riss für Bergbauberechtigungen
Den Rissen für den Antrag auf - Erteilung einer Bewilligung nach § 8 des Bundesberggesetzes, - Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 9 des Bundesberggesetzes, - Vereinigung und Teilung von Bergwerksfeldern sowie Austausch von Teilen von Bergwerksfeldern nach den §§ 24, 28 und 29 des Bundesberggesetzes, oder - Zulegung von Gewinnungsberechtigungen nach § 35 des Bundesberggesetzes sind die amtlichen Karten der Landesvermessung oder des Liegenschaftskatasters in der neuesten Ausgabe zugrunde zu legen. Unveröffentlichte Vermessungsunterlagen oder Darstellungen einer Behörde müssen von dieser beglaubigt sein. Die Karte soll im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000 angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung. Der Titel der Karte muss enthalten: - die Art und den Namen der Berechtigung, - die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht, - die Angabe des Flächeninhalts des Feldes, - den Maßstab und - den Anfertigungsvermerk.
D07000067 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Riss für Bergbauberechtigungen
Den Rissen für den Antrag auf
- Erteilung einer Bewilligung nach § 8 des Bundesberggesetzes,
- Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 9 des Bundesberggesetzes,
- Vereinigung und Teilung von Bergwerksfeldern sowie Austausch von Teilen von Bergwerksfeldern nach den §§ 24, 28 und 29 des Bundesberggesetzes, oder
- Zulegung von Gewinnungsberechtigungen nach § 35 des Bundesberggesetzes
sind die amtlichen Karten der Landesvermessung oder des Liegenschaftskatasters in der neuesten Ausgabe zugrunde zu legen. Unveröffentlichte Vermessungsunterlagen oder Darstellungen einer Behörde müssen von dieser beglaubigt sein.
Die Karte soll im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000
angefertigt werden.
Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.
Der Titel der Karte muss enthalten:
- die Art und den Namen der Berechtigung,
- die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
- die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
- den Maßstab und
- den Anfertigungsvermerk.
D17000262 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Rodung, Wieder- und Neuanpflanzung von Weinbauflächen
Anzeige der Rodung einer Rebfläche, Wiederanpflanzung einer Weinbaufläche/Rebfläche oder Neuanpflanzung
D06000053 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
Rücknahme Festsetzung Veranstaltung
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Diese Festsetzung kann in bestimmten Fällen zurückgenommen werden.
D16000107 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Ruhen der Schulpflicht
Schülerinnen und Schüler sind dauerhaft schwer erkrankt. Sie wurden bereits in der Schule sonderpädagogisch unterstützt. Die sonderpädagogischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Sorgeberechtigte können das Ruhen der Schulpflicht und die Freistellung vom weiteren Besuch der Schule beantragen.
D05000321 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln – Anmeldung
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.
- Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Anmeldung
- Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden
- Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online
- Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK
D05000975 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Sachkundenachweis Asbest (Anzeige Tätigkeiten mit Asbest)
Nachweis der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Der Nachweis der Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang.
D00000267 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Sachkundezeugnis Anmeldung Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme
Die ChemVerbotsV legt fest, dass seine Sachkunde nachzuweisen hat, wer bestimmte gefährliche Stoffe oder bestimmte gefährliche Gemische abgibt oder für Dritte bereitstellt oder in bestimmter Weise hieran beteiligt ist. Die Anforderungen gelten grundsätzlich nur für die gewerbsmäßige Abgabe. Der Nachweis der Sachkunde erfordert, dass die betreffende Person entweder eine der in § 11 Absatz 3 ChemVerbotsV genannten Qualifikationen besitzt oder eine Prüfung nach § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV bestanden hat.
D16000453 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Sachkundezeugnis Anmeldung Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme
Die ChemVerbotsV legt fest, dass seine Sachkunde nachzuweisen hat, wer bestimmte gefährliche Stoffe oder bestimmte gefährliche Gemische abgibt oder für Dritte bereitstellt oder in bestimmter Weise hieran beteiligt ist. Die Anforderungen gelten grundsätzlich nur für die gewerbsmäßige Abgabe. Der Nachweis der Sachkunde erfordert, dass die betreffende Person entweder eine der in § 11 Absatz 3 ChemVerbotsV genannten Qualifikationen besitzt oder eine Prüfung nach § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV bestanden hat.
D16000450 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen.
D05000592 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Wenn Sie als Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen.
D05000706 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen.
D05000529 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständige*r öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
D05000645 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Sachverständige für Gegenproben - Zulassung
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständekontrolle im Handel, bei Herstellern oder Importeuren werden regelmäßig Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit entnommen und amtlich versiegelte Gegenproben zurückgelassen. Diese amtlich versiegelten Proben dürfen nur von solchen privaten Sachverständigen untersucht werden, die für diese Tätigkeit durch die zuständige Behörde zugelassen sind. Diese Zulassung kann hiermit beantragt werden.
D05000731 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung Vereidigung (OZG)
OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 99140004108000 Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung Vereidigung
D05000559 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf