Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder Mensch erhalten, der nachweislich einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr nachweisen kann und dessen Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Eine Gleichstellung einer Behinderung unter 50 berechtigt nicht dazu, einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis geltend machen zu können.
D16000348 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
SDS_Antrag für das Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit
99006003017000 Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgebende für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
D17000343 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag für das Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit
99006005017000 Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung
Arbeitgebende können unter bestimmten Voraussetzungen, abweichende Arbeitszeiten von den arbeitsrechtlichen Vorschriften für Ihr Unternehmen beantragen.
D17000345 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_ Antrag für die Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Bewilligung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
D17000341 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag für die Regelungsabweichung zur Ruhezeit von Arbeitnehmern
99006004017000 Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung
Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Beschäftigten eine Abweichung von Ruhezeiten nach arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen.
D17000344 •
Version 1.0 •
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Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag für die Zulässigkeit von Kündigungen bei besonderen Kündigungsverboten
99006045129000 Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten Erklärung
Müssen Arbeitgebende Personen kündigen, die unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen, so kann vor der ausgesprochenen Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beziehungsweise eine Kündigungszulassung beantragt werden.
D17000566 •
Version 1.0 •
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Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag für die Zustimmung der Kündigung von schwerbehinderten Menschen
99015005001000 Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Erteilung
Arbeitgebende müssen für eine Kündigung eines schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten Personen, die Zustimmung der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde einholen. Damit wird sichergestellt, dass vor Ausspruch der Kündigung alle Maßnahmen ergriffen wurden, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.
D17000288 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag für eine Ausnahmegenehmigung von Mehr- und Nachtarbeit bei schwangeren oder stillenden Frauen
99006054273000 Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit, Akkordarbeit oder Ähnliches bei einer schwangeren oder stillenden Frau Ausnahmebewilligung
Eine Ausnahme für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Person in Nachtarbeit, Mehrarbeit, der Art, sowie dem Arbeitstempo muss durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz bewilligt werden.
D17000565 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag über eine Ausnahmegenehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr
99006053006000 Antrag über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr Genehmigung
Eine Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr muss durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz genehmigt werden.
D17000564 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Antrag zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen
99089158001000 Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung:
Wer einen Bühnenauftritt mit explosionsgefährlichen Effekten plant, benötigt eine Genehmigung für die Erprobung und Vorführung vor Besuchenden und Mitwirkenden. Die zuständige Behörde muss nach Antragsstellung die Vorführung in Anwesenheit eines Pyrotechnikers begutachten. Anschließend wird über die Genehmigung entschieden.
D17000328 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS_Anzeige einer informationsbeauftragten Person
99005019261000 Anzeige des Informationsbeauftragten Entgegennahme
Ein Pharmazieunternehmen, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, muss eine informationsbeauftragte Person benennen. Die informationsbeauftragte Person muss der zu-ständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
D17000333 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
SDS_Anzeige für das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände Anzeige
99089046169000 Abbrennen pyrotechnische Gegenstände Anzeige:
Bevor Sie pyrotechnisches Feuerwerk abbrennen dürfen, müssen Sie dies anzeigen. Sie können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, wenn Ihre pyrotechnischen Gegenständen unter die Kategorien F2, F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 fallen. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden (für Raketen mindestens 200 m und im Übrigen mindestens 50 m Abstand). Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten.
D17000287 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Anlagen mit Druckgeräten
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet.
D07000286 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Dampfkesselanlage
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet
D07000285 •
Version 0.1 •
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Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Füllstellen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet.
D07000289 •
Version 0.1 •
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Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Gasfüllanlagen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet.
D07000287 •
Version 0.1 •
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Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Lageranlagen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet.
D07000288 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Beantragung einer Erlaubnis für Überwachungsbedürftige Anlagen - Tankstellen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet
D07000284 •
Version 0.1 •
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Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Gewährleistung der Betriebssicherheit - Befähigte Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände anerkennen lassen
Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen. Zur Prüfung befähigte Personen müssen für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 4.2 über eine behördliche Anerkennung verfügen. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die zur Prüfung befähigten Personen über die für die Prüfaufgabe erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie die notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen.
D07000328 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
SDS - BetrSichV - Gewährleistung der Betriebssicherheit - Ereignisse bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen
Der Arbeitgeber hat bei Arbeitsmitteln nach den Anhängen 2 und 3 der zuständigen Behörde folgende Ereignisse unverzüglich anzuzeigen: 1. jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, und 2. jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.
D07000327 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf