Vereinsregisterauszug
In das Vereinsregister können sich nur solche Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, er kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Zuständige Stelle für das Führen des Registers ist die Landesjustizverwaltung.
D13000254 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Verfahrensdaten
D00000242 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Verkehrsinfrastrukturförderung
D16000335 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verkehrsinfrastrukturförderung nach Richtlinie-ÖPNV-Unternehmensförderung
D16000518 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
Sie möchten sich über aktuelle oder zukünftige Baustellen informieren? Die zuständige kommunale Behörde kann ihnen dazu eine Auskunft geben.
D17000314 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Verkehrswertgutachten
Beantragung eines Verkehrswertgutachten
D03000419 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Verkehrswertgutachten Feststellung
D06000091 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
Verlängerung eines nationalen Visums nach Ausstellung
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich
ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft,
Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder
Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen
visumspflichtige Ausländer ein nationales Visum.
D05000705 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Verlängerung oder Nachtrag bestehende verkehrsrechtliche Anordnung oder Sondernutzungserlaubnis
Sofern eine Baumaßnahme mehr Zeit als geplant beansprucht oder sich Änderungen ergeben, können Sie mit diesem Antrag eine Verlängerung bzw. einen Nachtrag Ihrer bereits bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. Sondernutzungserlaubnis melden.
D16000043 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verleihungsbescheid Rechtsfähigkeit wirtschaftlicher Verein Verleihung
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.
D16000408 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verleihungsbescheid Rechtsfähigkeit wirtschaftlicher Verein Verleihung
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.
D16000411 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verleihungsurkunde
D03000352 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Vermittlerregister – Änderung und Löschung
Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei
Versicherungsvermittlern mit Erlaubnis und Versicherungsberatern sowie
produktakzessorischen Versicherungsvermittlern nach § 34d Abs. 6 GewO
die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei
Versicherungsvermittlern nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO
(gebundene Versicherungsvermittler) das Versicherungsunternehmen, bei
Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie
Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde. Diese leiten die
Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter.
Folgende Änderungen sind anzuzeigen:
- Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen
Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
- Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B.
Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der
gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
- Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
- Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei
eintragungspflichtigen Angestellten,
- Bei Versicherungsvermittlern Änderung der Tätigkeit
- Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler,
Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten
Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen
Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten,
Löschung von EU-/EWR-Staaten
- Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung
des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/
Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
- Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater:
Änderung der Produktkategorie
- Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-
Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der
Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-
Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt
- Sonstige Änderungen, z. B. Wechsel des
Versicherungsunternehmens für die Berufshaftpflichtversicherung
bzw. gleichwertige Garantie, Ausscheiden einer
vertretungsberechtigten, sachkundigen Person, Aufgabe der
Tätigkeit
Das Vermittlerregister ist – bis auf das Geburtsdatum und das
haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen – online öffentlich
einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor
allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern
und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs
der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die
Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des
Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, nimmt das
haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und
Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich
insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im
Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.
D05000979 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater
- Selbstständig tätige Finanzanlagenvermittler und Honorar-
Finanzanlagenberater müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis und Eintragung in das Register können in der
Regel zusammen beantragt werden
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info.
D05000982 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Immobiliardarlehensvermittler
Immobiliardarlehensvermittler müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis und Eintragung in das Register können in der Regel zusammen beantragt werden.
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info.
D05000983 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Versicherungsvermittler oder -berater
Selbstständig tätige Versicherungsvermittler und
Versicherungsberater müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis bzw. Ausnahme von der Erlaubnispflicht und
Eintragung in das Register können in der Regel zusammen
beantragt werden
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info
D05000977 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Löschung
Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler
bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern Sie nicht mehr im Rahmen der
erteilten Erlaubnis oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Seite 2 von 4 Versicherungsvermittler tätig sind. Der Antrag auf Löschung Ihrer
Registerdaten muss der zuständigen Registerbehörde mitgeteilt werden.
- Selbstständig tätige Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und HonorarFinanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater sind in einem Vermittlerregister eingetragen.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar (www.vermittlerregister.info)
- Den Antrag auf Löschung Ihrer Registerdaten müssen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK) stellen.
D05000973 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Vermittlungsbudget Bewilligung SGB II
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich Ihre Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten für Zeugnisse) erstatten lassen. Dies gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen.
D05000273 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Vermögensnachweise (Aufenthalt)
Nachweis zum Vermögen, zum Beispiel Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde, Sperrkonto oder Bankbürgschaft. Nicht geeignet sind Bankguthaben (zum Beispiel Kontoauszüge), da Aussagekraft und Verfügbarkeit nicht gesichert sind.
D00000263 •
Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Verpflichtungserklärung (Aufenthaltserlaubnis)
In den Fällen, in denen die eingeladene Person nicht in der Lage ist, einen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, kann eine verpflichtungsgebende Person sich bereit erklären, für alle aufgrund des Aufenthaltes der ausländischen Person in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.
D00000125 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf