Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung
Der Betrieb einer Wettvermittlungsstelle bedarf der behördlichen Erlaubnis nach dem Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Diese Erlaubnis kann nur von einem nach dem Glücksspielstaatsvertrag konzessionierten Veranstalter beantragt und nur diesem erteilt werden. Daher richtet sich diese Dienstleistung auch ausschließlich an diese. Sollten Sie sich für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle interessieren, wenden Sie sich bitte an einen konzessionierten Veranstalter. Anträge auf die Genehmigung einer Wettvermittlungsstelle, die nicht von einem konzessionierten Veranstalter gestellt werden, sind gebührenpflichtig als unzulässig abzulehnen.
D05000432 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis
Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.
D05000440 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (FIM-Bundesstammdatenschema)
Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde, kann diese widerrufen werden.
D03000568 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (FIM-Landesstammdatenschema)
Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde, kann diese widerrufen werden.
D03000569 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Widerrufsbescheid Eignung Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf
Eine Erlaubnis ist widerruflich und kann jederzeit zurückgenommen werden. Eine Bewilligung kann aus bestimmten Gründen widerrufen werden, insbesondere wenn der Inhaber die Nutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt oder wesentlich unterschritten hat oder den Zweck der Nutzung so geändert hat, dass er nicht mehr mit dem genehmigten Plan übereinstimmt. Der Widerruf kann ohne Entschädigung erfolgen.
D16000191 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Widerspruch gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (FIM-Bundesstammdatenschema)
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten widersprochen werden.
D03000566 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Widerspruch nach VwGO
Ist die antragstellende Person mit einer Entscheidung (einem Verwaltungsakt, Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, kann sie gegen diesen Widerspruch bei der Ausgangsbehörde einlegen.
Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
D13000122 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Widerspruchsbescheid (Widerspruchsverfahren)
Wird ein Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde. Die Widerspruchsbehörde erlässt dafür einen Widerspruchsbescheid, der die Entscheidung begründet und darüber informiert, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Der Wider-spruchsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Er wird förmlich zugestellt.
D13000124 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Widerspruch Verwaltungsakt (VwGO)
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Verwaltungsakt (z.B. Ablehnungsbescheid) dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist.
Der Widerspruch muss schriftlich oder in elektronischer Form nach § 3a (2) des VwVfG erfolgen. Der Widerspruch kann auch durch eine Niederschrift bei der Behörde erfolgen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
D00000236 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Bewilligung einer Zuwendung zum sozialen Wohnungsbau setzt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Vorhabens voraus. Die Berechnung ist mit dem Antrag bei der bewilligenden Stelle einzureichen.
D13000240 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Wohnberechtigungsschein Ausstellung
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins von der zuständigen Stelle wird sichergestellt, dass eine belegungs- und mietpreisgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
D05000098 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 20.11.2024
Entwurf
Wohnflächenberechnung
Wohnflächen sind seit dem 01.01.2004 gem. §§ 1-4 WoFlV zu berechnen. Bis 31.12.2003 nach §§ 42-44 II. BV berechnete Wohnflächen bleiben gültig und können ebenfalls angegeben werden.
D13000264 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Wohnungsgeberbestätigung
Die Mitwirkung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet den Wohnungsgeber, bei der Anmeldung des Einzugs mitzuwirken, indem er der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der gesetzlichen Frist bestätigt. Die Bestätigung muss spezifische Daten wie Namen und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Der Wohnungsgeber darf eine Wohnungsanschrift nicht für eine Anmeldung zur Verfügung stellen, wenn kein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch die meldepflichtige Person stattfindet oder beabsichtigt ist.
D16000024 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.09.2024
Entwurf
XBau-Gesamtstruktur Bauantragsnachricht
D17000142 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zahnärztliche Prüfung Zulassung
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Staatsprüfung ein. Diese ist in drei Abschnitte unterteilt. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
D05000670 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Die nach § 21b (2) S. 1 Nr. 1 des Personalausweisgesetzes einzuhaltenden technisch-organisatorischen Maßnahmen und die weiteren Anforderungen an die Datensicherheit nach § 21 (2) S. 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Benehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einer Technischen Richtlinie fest. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an die Datenspeicherung und -löschung, das einzusetzende Verschlüsselungsverfahren sowie an das Informationssicherheitsmanagement.
Die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen hat der Antragsteller durch Vorlage eines Zertifikats des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
D00000210 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Derjenige der die gewerbliche oder gemeinnützige Abfallsammlung
anzeigt muss Angaben zum Verbleib und zur Verwertung der Abfälle
tätigen. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung dient eine
Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs.
D13000282 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Zeugnis Ärztliche Prüfung
Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Diesem Antrag ist ein Zeugnis über die Ärztliche Prüfung beizufügen.
D00000528 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Zeugnisbewertung Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschluss
Für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren wird ggfs. eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses benötigt
D00000514 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Zulassung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bauprodukte Erteilung
Das vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung (99012058001000); Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung im Einzelfall (99012058001001).
D16000300 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf